Gemäß mit den Rechtsvorschriften der EU und Ungarns hat jede Person das Recht auf:
- Auskunft über den im VIS gespeicherten personenbezogenen Daten und Informationen,
- Zu verlangen, dass unrichtige oder falsche Daten berichtigt werden,
- Die Löschung ihrer unrechtmäßig verarbeiteten Daten zu verlangen,
- Sich an ein Gericht oder eine andere zuständige Behörde zu wenden, um die Berichtigung oder Löschung von unrichtigen Daten zu verlangen oder Schadensersatz zu fordern.
Sie können jedes der oben genannten Rechte in jedem der Länder ausüben, die das VIS nutzen. Der Mitgliedstaat, bei dem der Antrag eingeht, prüft und beantwortet ihn so schnell wie möglich, spätestens jedoch innerhalb eines Monats nach Eingang des Antrags.
Der Antrag muss die erforderlichen Angaben zur Identifizierung der betreffenden Person enthalten.
Der Antrag ist bei der Behörde zu stellen, die das Verfahren durchführt oder durchgeführt hat. Weitere Informationen sind auf der Website zu finden:
https://konzinfo.mfa.gov.hu/en/embassies#hungarian-embassies-abroad
Informationen können auch beim ungarischen Konsulatsdienst angefordert werden:
Adresse: 1027 Budapest, Nagy Imre tér 4.
Telefon: +36 (1) 458-1000 Fax: +36 (1) 201-7323
E-Mail: Ez az e-mail-cím a szpemrobotok elleni védelem alatt áll. Megtekintéséhez engedélyeznie kell a JavaScript használatát.
Der Antrag kann auch bei der nationalen zentralen Visabehörde gestellt werden:
Nationale Generaldirektion für Fremdenpolizei:
Anschrift: H-1117 Budapest, Budafoki út 60,
Postanschrift: 1903 Budapest, Pf. 314.
Telefon: +36 1 463 9100
Fax: +36 1 463 9169
E-Mail: Ez az e-mail-cím a szpemrobotok elleni védelem alatt áll. Megtekintéséhez engedélyeznie kell a JavaScript használatát.
Wird der Antrag an den verantwortlichen Mitgliedstaat gerichtet, der die Daten in das VIS eingegeben hat, und stellt sich heraus, dass die VIS-Daten sachlich falsch sind oder unrechtmäßig gespeichert wurden, so berichtigt oder löscht der verantwortliche Mitgliedstaat diese Daten im VIS unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb eines Monats nach Eingang des Antrags.
Der verantwortliche Mitgliedstaat bestätigt der betroffenen Person unverzüglich schriftlich, dass er Maßnahmen zur Berichtigung oder Löschung der sie betreffenden Daten ergriffen hat. Ist der Antrag an einen anderen als den zuständigen Mitgliedstaat gerichtet, so setzen sich die Behörden des Mitgliedstaats, an den der Antrag gerichtet wurde, innerhalb von sieben Tagen mit den Behörden des zuständigen Mitgliedstaats in Verbindung und teilen der betroffenen Person mit, dass der Antrag weitergeleitet wurde, an welchen Mitgliedstaat und über das weitere Verfahren.
Stimmt der verantwortliche Mitgliedstaat der Behauptung, dass die im VIS gespeicherten Daten sachlich falsch sind oder unrechtmäßig gespeichert wurden, nicht zu, so erlässt er unverzüglich eine Verwaltungsentscheidung, in der er der betroffenen Person schriftlich erläutert, warum er nicht beabsichtigt, Daten zu berichtigen oder zu löschen.
Die betroffene Person erhält Informationen über die Möglichkeit, diese Entscheidung anzufechten, und gegebenenfalls Informationen darüber, wie sie eine Klage oder Beschwerde bei den zuständigen Behörden oder Gerichten einreichen kann, sowie Informationen über die ihr zur Verfügung stehende Unterstützung, auch durch die zuständigen Behörden.
Der Mitgliedstaat kann beschließen, der betroffenen Person nach Maßgabe des nationalen Rechts oder des Unionsrechts ganz oder teilweise keine Informationen zur Verfügung zu stellen. In diesem Fall ist die betroffene Person unverzüglich schriftlich über die Verweigerung oder Einschränkung des Zugangs und die Gründe dafür zu unterrichten (in begründeten Fällen können diese Informationen jedoch weggelassen werden).
Die betroffene Person ist über die Möglichkeit einer Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde oder eines gerichtlichen Rechtsbehelfs zu unterrichten.
Jede Person hat das Recht, bei den zuständigen Behörden oder Gerichten des Mitgliedstaats, der das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Vervollständigung oder Löschung der Daten verweigert hat, Klage zu erheben oder Beschwerde einzulegen.
Das Recht, eine solche Klage oder Beschwerde einzureichen, gilt auch, wenn Anträge auf Auskunft, Berichtigung, Vervollständigung oder Löschung von Daten nicht innerhalb
der Fristen beantwortet oder von dem für die Verarbeitung Verantwortlichen nie bearbeitet wurden.
Die nationalen Datenschutzbehörden und der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) arbeiten zusammen, um sicherzustellen, dass die VIS-Datenbank den Datenschutzvorschriften entspricht. In Ungarn wird diese Aufgabe von der Nationalen Behörde für Datenschutz und Informationsfreiheit wahrgenommen.
Nationale Behörde für Datenschutz und Informationsfreiheit:
Anschrift: 1055 Budapest Falk Miksa utca 9-11.
Postanschrift: 1363 Budapest, Pf.: 9.
Telefon: +36 (1) 391 1400
E-Mail: Ez az e-mail-cím a szpemrobotok elleni védelem alatt áll. Megtekintéséhez engedélyeznie kell a JavaScript használatát.